Ab 07.12.2021 gilt die CoronaVO Sport wie folgt:
In der Alarmstufe II ist für die Sportausübung in geschlossenen Räumen zusätzlich ein negativer Antigen- oder PCR-Testnachweis erforderlich (2G+).
Dabei sind Personen mit einer Boosterimpfung von der Testpflicht bei der 2G-Regelung ausgenommen.
Zudem werden folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
-
Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung,
wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind;
- Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis / PCR-Test erfolgen);
- 12- bis 17-Jährige haben weiterhin ohne Nachweis Zutritt, allerdings nur in Zeiträumen, in denen an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilgenommen wird.
Somit gilt weiter:
Der Schütze (Mitglied!) lockt sich mit der Luca-App (an den Türen) ein, trägt sich dann mit „Name, 2G+ Status erfüllt“ im Schiessbuch ein und die Aufsicht überprüft das Ganze.
Gut Schuss und bleibt gesund!
Peter Schnirzer
OSM